BINZER BUCHT CARD – KURABGABE

Sehr geehrter Gast,

das Ostseebad Binz ist ganzjährig tageskurabgabepflichtig. Dabei werden der An- und Abreisetag als ein Aufenthaltstag berechnet

  • Person ab 3 Jahren: 3,40 € pro  Aufenthaltstag
  • Kind bis 3 Jahre: keine Kurabgabe
  • Hund: 2,00 € pro Aufenthaltstag

Die jeweiligen aktuellen Infos können Sie auf der Webseite der Gemeinde Binz finden:
https://binzer-bucht.de/binzerbuchtcard/

ABGABENBEFREIUNG

Folgende Personenkreise sind von der Erhebung befreit:

  1. Einwohnern der Gemeinde Ostseebad Binz;
  2. Personen mit einem Behinderungsgrad von 100 gegen Vorlage des Ausweises;
  3. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (3. Geburtstag - 1 Tag);
  4. Halter und Besitzer von Assistenzhunden, das heißt Blindenführhunde, medizinische Signalhunde, Behindertenbegleithunde, für die Zahlung der Abgabe für die vorgenannten Hunde, wenn im Ausweis eines schwerbehinderten Menschen, der ein Hund mitführt, die Berechtigung zur Mitnahme eines Assistenzhundes nachgewiesen ist;
  5. Personen, die in der Gemeinde Ostseebad Binz in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen oder einen vom Gewerbeamt genehmigten Gewerbe nachgehen. Gleiches gilt für Personen, die sich vorübergehend in der Gemeinde Ostseebad Binz in Ausübung ihres Berufes aufhalten (zum Beispiel Dienstreisen), soweit der Aufenthalt ganz oder zumindest weit überwiegend aus beruflichen Gründen erfolgt.

Die Nachweise sind gegenüber der Kurverwaltung zu erbringen. Eine Kur-/Gästekarte wird hier nicht ausgestellt.